Seit April 1993 ist unser Ingenierubüro Schupp Ihr neutraler
unabhängiger Kfz-Sachverständiger aus Mainz.

Als freiberuflicher
Sachverständiger biete ich:

  • Unfallgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Wertgutachten
  • Kaufberatung
  • Technische Gutachten

Als GTÜ-Vertragspartner
biete ich:

  • Amtliche Hauptuntersuchungen (HU)
  • Abgasuntersuchungen (AU)
  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

Unfallschadengutachen

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es gesetzlich verankert, dass Sie die freie Wahl eines Sachverständigen haben. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, bzw. rechnen wir direkt mit dieser ab.

Wir nehmen die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang, den Schädiger und den Schaden detailiert auf und fertigen Lichtbilder. Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten nach den aktuellen Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Ist eine Wertminderung ihres Autos eingetreten, stellen wir die Höhe fest. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt.

Schließlich reichen wir das Gutachten bei der zur Zahlung verpflichteten Versicherung oder Ihrem Rechtsbeistand ein.

Auch wenn eine Reparaturfreigabe durch die Versicherung des Schädigers gegeben wurde, ist es sinnvoll ein Schadensgutachten zu erstellen. Gibt es nach der Reparatur Unstimmigkeiten über die Rechnung oder den Reparaturumfang liegt die Beweislast bei Ihnen. In einem Schadensgutachten sind diese Daten dokumentiert. So haben sie auch später bei einem Verkauf ihres Fahrzeuges einen Nachweis über den Umfang des reparierten Schadens.

Bei einem Kaskoschaden ist Ihre Versicherung hinsichtlich der Wahl des Sachverständigen weisungsbefugt. Deshalb stimmen Sie bitte unsere Beauftragung erst mit dieser ab.

Beweissicherungsgutachten

Wurde Ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt, aber die Ermittlung des Schädigers ist noch nicht abgeschlossen? Oder wurde Ihr Fahrzeug durch herabfallende Dachziegel, Äste oder durch spielende Kinder beschädigt? Hat eine Waschanlage Ihren Wagen beschädigt?

Wir sind schnell und unbürokratisch bei Ihnen, nehmen den Schaden auf und ermitteln die Wiederherstellungskosten zur Beweissicherung, damit Sie Ihr Fahrzeug schnell reparieren lassen können. Sie brauchen mit der Reparatur ( z.Bsp. einer gebrochenen Scheibe) nicht zu warten.

Sollte zufällig ein neuerliches Schadensereignis an dem selben Bauteil ihres Fahrzeuges eintreten, sind ihre Ansprüche festgestellt und es gibt keine Probleme mit der Regulierung.

Wertgutachten

Wenn Sie wissen möchten welchen Verkaufswert Ihr Fahrzeug hat, fertigen wir gerne für Sie ein Wertgutachten zum Festpreis. Darin wird der Verkaufswert in der hiesigen Region bescheinigt.

Auch wenn Sie für ein geschäftlich genutztes Fahrzeug dem Finanzamt gegenüber nachweispflichtig über den Verkaufserlös sind, ermitteln wir den Zeit- oder Verkaufswert.

Haben Sie einen Oldtimer, ein sehr seltenes Fahrzeug oder einen wertvollen Selbst- oder Umbau benötigen Sie in der Regel ein Gutachten welches den Zeitwert und den Neupreis für die Versicherung ausweist. Auch dies führen wir gerne kompetent für Sie aus.

Kaufberatung

Sie beabsichtigen ein Fahrzeug zu kaufen, wissen aber nicht ob der geforderte Preis realistisch ist. Oder sind sich über den technischen Zustand des Fahrzeuges nicht im Klaren? Wir machen mit Ihnen einen Besichtigungstermin vor Ort aus. Schwachstellen werden aufgezeigt. Die aktuelle Einstufung im Steuersatz wird festgestellt und wir untersuchen das Fahrzeug auf eventuel vorangegangene Unfallschäden.

Technische Gutachten

War Ihr Fahrzeug in der Werkstatt und Sie sind mit der Reparatur bzw. der Rechnungsstellung nicht zufrieden? Vielleicht wurden Ersatzteile berechnet, die nicht eingebaut wurden? Oder haben Sie ein Fahrzeug gekauft und es stellt sich der Verdacht, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt?

Wir erstellen kompetent ein technisches Gutachten über den Istzustand. Damit haben Sie einen Nachweis über ihre Forderungen bzw. eine Grundlage für einen eventuelen Rechtsstreit vor Gericht.

Wir führen durch:

  • Hauptuntersuchungen nach § 29
  • Oldtimerbegutachtungen nach § 23
  • Abgasuntersuchungen nach § 49
  • Änderungsabnahmen nach § 19(3) STVZO

im Namen und auf Rechnung der GTÜ Stuttgart.

kontakieren Sie Uns

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann bei Ihnen kurzfristig melden.
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Ingenieurbüro Schupp
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