Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es gesetzlich verankert, dass Sie die freie Wahl
eines Sachverständigen haben. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung
getragen werden, bzw. rechnen wir direkt mit dieser ab.
Wir nehmen die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang, den Schädiger und den
Schaden detailiert auf und fertigen Lichtbilder. Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten
nach den aktuellen Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Ist eine Wertminderung ihres Autos
eingetreten, stellen wir die Höhe fest. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der
Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt.
Schließlich reichen wir das Gutachten bei der zur Zahlung verpflichteten Versicherung oder
Ihrem Rechtsbeistand ein.
Auch wenn eine Reparaturfreigabe durch die Versicherung des Schädigers gegeben wurde, ist es
sinnvoll ein Schadensgutachten zu erstellen. Gibt es nach der Reparatur Unstimmigkeiten über
die Rechnung oder den Reparaturumfang liegt die Beweislast bei Ihnen. In einem
Schadensgutachten sind diese Daten dokumentiert. So haben sie auch später bei einem Verkauf
ihres Fahrzeuges einen Nachweis über den Umfang des reparierten Schadens.
Bei einem Kaskoschaden ist Ihre Versicherung hinsichtlich der Wahl des Sachverständigen
weisungsbefugt. Deshalb stimmen Sie bitte unsere Beauftragung erst mit dieser ab.